Ev. Fachseminar für Altenpflege Essen

Das Fachseminar für Altenpflege in Essen ist seit 1974 als Ausbildungsstätte staatlich anerkannt. Jährlich werden hier in sechs Kursen etwa 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgebildet. Unterrichtet wird nach modernen pflegepädagogischen Methoden von Lehrern für Pflegeberufe und speziellen Fachdozenten. Das Fachseminar für Altenpflege arbeitet unter dem Dach des Diakonischen Werkes.

Das Fachseminar für Altenpflege Essen ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2008, sowie nach AZAV als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

KONTAKT

Ev. Fachseminar für Altenpflege gGmbH
Am Fernmeldeamt 15
45145 Essen

Leitung
Holm Schwanke

Sekretariat
Maria Glinga

Büro-Öffnungszeiten
8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon 0201 503573
Telefax 0201 500039
Fachseminar@martineum-essen.de

Fachseminar für Altenpflege

Altenpfleger/innen sind staatlich anerkannte Pflegefachkräfte, die alte Menschen bei der Gestaltung des täglichen Lebens fachkompetent begleiten, beraten, betreuen und pflegen. Damit unterstützen sie alte Menschen in ihrer selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung, um Lebensqualität und Lebensfreude auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu erhalten.

Das Fachseminar für Altenpflege in Essen, gegründet 1974, ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte, an der circa 150 Schülerinnen und Schüler ausgebildet werden. Nach modernen pflegepädagogischen Methoden werden die Ausbildungsinhalte von Lehrer/innen für Pflegeberufe und speziellen Fachdozenten/innen gelehrt. Die Aufgabenbereiche von Altenpfleger/innen während der dreijährigen Ausbildung sind im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) beschrieben und umfassen folgende Lernfelder:

1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
• Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
• Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
• Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
• Anleiten, beraten und Gespräche führen
• Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken

2. Unterstützen alter Menschen bei der Lebensgestaltung
• Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
• Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen
• Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen

3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
• Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
• An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken

4. Altenpflege als Beruf
• Berufliches Selbstverständnis entwickeln
• Lernen "lernen"
• Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
• Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der alten Menschen zu erfassen,

Berufsfelder

Aufgabengebiete von Altenpfleger/innen sind
• alle Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Altenhilfe
• sowie der Seniorenbereich der Behindertenhilfe,
• geriatrische Krankenhäuser,
• gerontopsychiatrische Einrichtungen,
• Wohngruppen für Menschen mit Demenz,
• Übergangspflegeeinrichtungen,
• Kurzzeit und Tagespflege,
• Betreutes Wohnen,
• Hospize
• und ambulante Alten- und Krankenpflegedienste.

Durch Fortbildung und Zusatzqualifikation bestehen attraktive Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel:
• Studium der Pflegewissenschaft
• Studium der Pflegepädagogik
• Studium des Pflegemanagements
• Gerontopsychiatrische Weiterbildung
• Weiterbildung zum Altentherapeuten
• Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme am staatlich anerkannten evangelischen Fachseminar für Altenpflege in Essen sind einheitlich im Altenpflegegesetz definiert und gelten bundesweit für alle Altenpflegeschulen.
Wer den Beruf erlernen möchte, muss neben der persönlichen und gesundheitlichen Eignung folgende Voraussetzungen mitbringen:

• Realschulabschluss /Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife)
• beziehungsweise einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
oder
• Hauptschulabschluss
wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde

Die Ausbildung ist als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt. Eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB III /Agentur für Arbeit und SBG II ist je nach den individuellen Voraussetzungen möglich.
Über Ihre individuelle Zugangsvoraussetzung bzw. über mögliche Ausbildungsverkürzungen beraten wir Sie gerne persönlich.
Bewerbung
Die Ausbildung beginnt einmal im Jahr, im September/Oktober.

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

• Geburtsurkunde
• evtl. urkundliche Namensänderungen, Heiratsurkunden etc.
• Lichtbild
• Tabellarischer Lebenslauf
• Schulabschlusszeugnisse
• Nachweis über Berufsausbildungen bzw. berufliche Tätigkeiten
• Amtliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
• Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Altenpflege

Bitte rufen Sie uns einfach an, damit wir einen persönlichen Vorstellungstermin vereinbaren können. Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne.

Telefon 0201 503573